Hebamme-Bestatter-Team

Wenn Geburt und Tod zusammenfallen überschneiden sich auch die Tätigkeiten von Hebamme und Bestatter.

Durch die Geburt wird eine Frau zur Mutter und hat Anspruch auf Hebammenunterstützung nach der Geburt. Zeitgleich muss ein totes Kind versorgt und bestattet werden.

Die betroffenen Familien sind meist im Schock und überfordert von der Situation, dass sie ihr Kind, auf das sie sich gefreut haben  und für das sie Platz in ihrem Leben geschaffen haben, jetzt zu Grabe tragen müssen.

Die meisten Familien benötigen jetzt Menschen, die sie begleiten, bei ihnen stehen, sie unterstützen. Die Hebamme ist ein Teil dieser Unterstützung und auch der Bestatter begleitet diese Familien in den ersten Wochen.

Die Leistungen

Der Mutter stehen Hebammenleistungen zu, auch wenn das Kind nicht oder nicht mehr lebt. Die Krankenkassen übernehmen Wochenbettbesuche in den ersten acht Wochen nach einer Geburt oder Fehlgeburt. Dabei geht es vor allem um die Unterstützung der Rückbildungsprozesse (u.a. durch Massagen und Wochenbettgymnastik), bei Bedarf auch um Abstillen und Versorgung von Geburtsverletzungen sowie begleitende Gespräche.

Die Bestattungsleistungen müssen selbst bezahlt werden. Falls die bestattungspflichtigen Eltern nicht über ausreichend eigene Mittel verfügen, übernimmt in einem festgesetzten Rahmen das Sozialamt des Bezirkes die Kosten für das Bestattungsunternehmen, den Friedhof und ggf. für eine Kremation.

Zurzeit kooperieren
Clarissa Schwarz als Hebamme und Bestatterin
Uller Gscheidel als Bestatter
Matthias Buhrow als Bestatter